Arbeiter aus Osteuropa; Wenn es um die Personalvermittlung aus osteuropäischen Ländern geht, wird viel Fingerspitzengefühl und Sachwissen gefordert. Damit eine Agentur Arbeitnehmer vermitteln kann, sind Gesetze, Kulturen und Sprachkenntnisse der beteiligten Länder von großer Bedeutung. Dasselbe bezieht sich auf manche westeuropäischen Länder.
Ob für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder als Saisonkraft, die osteuropäischen Bewerber freuen sich über eine gute Entlohnung und über einen Arbeitsplatz mit fairen Bedingungen. Da es immer schwieriger wird geeignetes Personal in Deutschland zu finden, bieten zahlreiche Personalvermittlungen geeignete Angestellte aus osteuropäischen Ländern an. Egal ob aus Polen, Bulgarien, Rumänien oder aus einem anderen osteuropäischen Land – die dortigen Bewerber suchen nach Arbeitsplätzen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
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Damit die Arbeitnehmer aus osteuropäischen Ländern eine Arbeitsstelle in Deutschland aufnehmen können, müssen sie einige wichtige Voraussetzungen beachten. Sofern die Entlohnung gut gestaltet ist und die Bedingungen hinsichtlich des jeweiligen Arbeitsplatzes im normalen Bereich liegen, wird man sicherlich sehr schnell einen geeigneten Arbeiter für jedes Unternehmen finden können. Die Arbeitskräfte aus den osteuropäischen Ländern sind sich dessen bewusst, dass sie mehr oder weniger auf die Arbeiter aus Osteuropa angewiesen sind. Aus diesem Grund suchen sich die Kandidaten nur die besten Stellen aus, die ihnen zu 100 % zusagen und ihren Vorstellungen entsprechen. Daher ist es von enormer Bedeutung, diesem Personal optimale Bedingungen zu bieten.
Die nachfolgend genannten Bedingungen gelten für Rumänien, Polen, Bulgarien, Zypern, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Malta, Slowakei, Litauen, Lettland und Estland.
1. In Deutschland in einem Wohnsitz angemeldet sein
Eine wichtige Voraussetzung für die Arbeitskräfte aus Osteuropa, in Deutschland arbeiten zu können, ist eine Anmeldung in einem deutschen Wohnsitz. Der Grund dafür, ist die Tatsache, dass die restlichen Dokumente beantragt werden können. Zu diesen zählen zum Beispiel die Krankenkasse, die Lohnsteuernummer beziehungsweise die Lohnsteuerkarte, das Gehaltskonto und der Sozialversicherungsausweis.
2. Einen Sozialversicherungsausweis bei den deutschen Rententrägern beantragen
Ein Sozialversicherungsausweis belegt die gesetzliche und ordentliche Grundlage, aufgrund der man eine Anstellung nachprüfen kann, da der deutsche Zoll gegen Schwarzarbeit vorgeht.
3. Eine Lohnsteuerkarte / Lohnsteuernummer beim deutschen Finanzamt beantragen
Egal bei welchem Unternehmen man als Arbeiter aus Osteuropa angestellt ist, dieses muss an den Staat entsprechende Leistungen in Bezug auf das Gehalt abführen. Zu diesem Zweck wird derzeit eine Lohnsteuerkarte gebraucht. Anschließend gibt es dann lediglich eine Registrierungsbescheinigung mit der Steuernummer. Diese wird als Vorlage beim Unternehmensinhaber dienen.
4. Eine deutsche Krankenkasse aussuchen
Ob aus Osteuropa oder nicht – für die Angestellten in Deutschland ist die Krankenversicherungspflicht politisch gesetzlich festgelegt. Bis jetzt hat man keine ausländische Krankenversicherung in die Gesamtregelung aufnehmen können. Daher ist es zu empfehlen, sich eine deutsche Krankenkasse auszusuchen.
5. Bei der Deutschen Bank ein Gehaltskonto eröffnen
Der Vorteil eines Gehaltskontos in Deutschland ist die Tatsache, dass man sein Gehalt schneller zur Verfügung gestellt bekommt. Denn bei einigen Banken und Sparkassen ist keine Überweisung in andere Staaten mehr möglich.
6. Die deutsche Sprache beherrschen (sprechen und lesen)
Die Stellenangebote schreibt man in den meisten Fällen für die deutschen Arbeitnehmer aus. Diese können natürlich auch von Fachkräften aus Osteuropa angenommen werden. Allerdings müssen die osteuropäischen Mitarbeiter die Anweisungen verstehen und richtig lesen können.